TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Direktorium;
Übernahme einer Tarifbeschäftigten
in das Beamtenverhältnis
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.