TOP 26. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Übernahme von Kosten für die Spartenverlegung
im Zuge der Umsetzung von Bebauungsplänen
am Oberwiesenfeld
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung geheimhaltungsbedürftig ist.