TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Juli 2019, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
Bestellung eines Erbbaurechts
für eine Zwischennutzung
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschuss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt im Erbbaurecht vergeben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.