TOP 4. - Veröffentlichung
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Mietspiegel für München 2021
Neuerhebung des Mietspiegels für München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen.
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage
auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig sind.