TOP 10. - Veröffentlichung
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Refinanzierung Grundstückserwerb Fröttmaninger Heide
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Refinanzierung des Grundstückserwerbs ebenso wie der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.03.2007 Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten einzelner Dritter betrifft und diese geheimhaltungsbedürftig sind.