TOP 2. - Entscheidung
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Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Chiemgaustraße zwischen Balan- und Rosenheimer Straße auf 50 km/h und Aufhebung der durchgezogenen Fahrbahnmittelmarkierung in Höhe Hohenaschauer Straße
(TOP 2.1.2 vom 09.05.2019, TOP 2.1.2 vom 14.02.2019, TOP 2.1.2 vom 17.01.2019)
Information des Kreisverwaltungsreferats: Verzögerung der Vorstellung des Ergebnisses der Prüfung einer grundsätzlichen Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h im Stadtgebiet bis frühestens Ende 2019
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Entscheidung:
vertagt bis die Information der Projektgruppe eingeht