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München

TOP 4. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 26. September 2019, 10:30 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Sozialausschuss

TOP-Informationen

TOP 4. (Nichtöffentlich)
Nachlass Verwendung einer Miterbschaft

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

In Erfüllung des letzten Willens des Ehepaars O. und in Dankbarkeit gegenüber den Erblassern ist der Reinnachlass der Katharina Löttgers und Thomas Wimmer-Stiftung als „sonstiges Vermögen“ zuzuführen, das für den Zweck der Stiftung verwendet werden soll, ohne der zeitnahen Verwendungspflicht zu unterliegen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.