TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 26. September 2019, 10:30 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Sozialausschuss
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
Nachlass
Verwendung einer Miterbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens des Ehepaars O. und in Dankbarkeit gegenüber den Erblassern ist der Reinnachlass der Katharina Löttgers und Thomas Wimmer-Stiftung als „sonstiges Vermögen“ zuzuführen, das für den Zweck der Stiftung verwendet werden soll, ohne der zeitnahen Verwendungspflicht zu unterliegen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.