TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Errichtung der rechtsfähigen
Karl und Anneliese Hofmeister-Stiftung
Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Vortrag genannten Zuwendung zur Errichtung der Karl und Anneliese Hofmeister-Stiftung wird zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.