TOP 14. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Verkauf von Grundstücken
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönlich Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.