TOP 6. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme einer Zuwendung zugunsten des
Münchner Waisenhauses, Waisenhausstr. 20
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Spende einer Großraumküche zu Gunsten des Münchner Waisenhauses im Wert von bis zu 40.000 Euro wurde mit Dank angenommen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Wirtschaftsangelegenheiten der spendenden Person betroffen sind.