TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Abberufung eines Stellvertretenden Zweiten Werkleiters
Bestellung einer Stellvertretenden Zweiten Werkleiterin
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der
Geheimhaltung, weil persönliche Belange betroffen sind.