TOP 4. - Veröffentlichung
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Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens für die
Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse betroffen sind.