TOP 1. - Veröffentlichung
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Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes – Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen sowie weitere Planungen für die Entlastungsspange U9
Gemeinsame Erklärung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil in der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutscher Bahn, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München Finanzierungsvereinbarungen abgestimmt wurden, auf deren Grundlage Ausschreibungen in wettbewerbsrechtlichen Verfahren erfolgen können.