TOP 11. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Schlachthof München
Anpassung eines Erbbaurechts
2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, inwiefern das Erbbau-
recht angepasst wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, well Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.