TOP 11. - Veröffentlichung
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Satzungsänderung Zweckverband Freiham
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Anpassung des Umgriffs des Untersuchungsgebiets des Zweckverbands Freiham an den aktuellen Umgriff der
Siedlungsentwicklung Freiham Nord wird zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, da er Informationen über wirtschaftliche Belange des Zweckverbands enthält.