TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Grundstücks
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt München gekauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäfts-
geheimnisse eines Dritten betroffen sind.