TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Übertragung einer Wohnanlage
24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Ermächtigung zum Rückerwerb
einer Kindertageseinrichtung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt eigentumsrechtlich übertragen hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.