TOP 8. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Bestellung eines Erbbaurechts
7. Stadtbezirk Sendling-Westpark
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht an den Verein überlassen werden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Ge-
schäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.