TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Beförderung zur Oberstudiendirektorin unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
Städt. Berufsschule für Spedition und Touristik
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.