TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 6. Februar 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Bestellung eines Erbbaurechts
2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Erbbaurecht die Stadt bestellt hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.