TOP 1. - Veröffentlichung
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Verkauf eines städtischen Grundstücks
7. Stadtbezirk Sendling-Westpark
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.