TOP 4. - Veröffentlichung
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Stadtwerke München GmbH
Gemeinsame Gasnetzgesellschaft mit einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dem Erwerb einer Gesellschaft zur Versorgung von Kunden mit Strom zu Heizzwecken wird zugestimmt.