TOP 9. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Stadtwerke München GmbH;
Verschmelzung der SWM Infrastruktur GmbH und Co. KG und der SWM Infrastruktur Region GmbH
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass die SWM Infrastruktur GmbH und Co. KG und die SWM Infrastruktur Region GmbH verschmolzen werden.