TOP 4. - Entscheidung
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Baumfällungen und Nachpflanzungen:
a) Anträge: Möglichkeit aus dem Stadtbezirksbudget Zuschüsse für Nachpflanzungen zu finanzieren; bei Nachpflanzungen das Volumen der gefällten Bäume berücksichtigen; konsequente Bestrafung bei illegalen Baumfällungen; der BA soll jede beantragte Baumfällung im Rahmen von Bauvorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz; alle geforderten Nachpflanzungen erfolgen innerhalb des Stadtbezirkes.
b) Anfrage: Stellungnahme des BA zu erfolgten Baumfällungen entlang des Eishüttenwegs, Würmkanal, Pappelallee und Ittlingerstraße
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vertagt