TOP 10. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf eines Grundstücks
13. Stadtbezirk Bogenhausen
Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18399
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erb-
baurecht vergeben wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Ge-
heimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.