TOP 4. - Veröffentlichung
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Verkauf einer Teilfläche
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Aufhebung von Beschlüssen vom 19.09./02.10.2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die Stadt verkauft bzw. erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.