TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf einer Eigentumswohnung
Stiftungsanwesen
4. Stadtbezirk Schwabing-West
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flurstücke die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen Unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsge-
heimnisse eines Dritten betroffen sind.