TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Referat für Arbeit und Wirtschaft;
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
auf eigenen Wunsch
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.