TOP 6. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Tausch von Grundstücksteilflächen
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Änderung des Beschlusses der Vollversammlung
vom 02.10.2019
Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Beteiligung
des Tauschpartners an den Kosten der sozialen Infrastruktur
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschluss es wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücks-
flächen getauscht wurden und welche Flurstücke als Straßengrund erworben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.