TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Höhergruppierung im Verwaltungsdienst
(Übertragung einer Führungsposition auf Dauer)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.