TOP 8. - Veröffentlichung
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Beteiligungssteuerung
Ziele 2021 und Berichte 2020 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.