TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung des
Oberbürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 GO
vom 06.07.2020
Nachlass
Annahme einer Alleinerbschaft und
einer alleinigen Nacherbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.