TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 17. September 2020, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss
TOP-Informationen
TOP 2. (Nichtöffentlich)
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München
Errichtung der nichtrechtsfähigen Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
„Die Landeshauptstadt München errichtet in Dankbarkeit gegenüber der Stifterin die nichtrechtsfähige Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung. Die Landeshauptstadt München verwaltet und vertritt die Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung. Zuständiges Fachreferat ist das Kulturreferat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.“