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München

TOP 2. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 17. September 2020, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss

TOP-Informationen

TOP 2. (Nichtöffentlich)
Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München Errichtung der nichtrechtsfähigen Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

„Die Landeshauptstadt München errichtet in Dankbarkeit gegenüber der Stifterin die nichtrechtsfähige Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung. Die Landeshauptstadt München verwaltet und vertritt die Eva Margarete Lückenhaus-Stiftung. Zuständiges Fachreferat ist das Kulturreferat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.“