TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Verwertung von Bioabfällen
Vergabe einer Dienstleistung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird das Ergebnis der Ausschreibung dem Werkausschuss im nichtöffentlichen Teil mündlich berichtet. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil darin der geschätzte Auftragswert auf Basis von Angebotspreisen genannt wird.