TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf einer Eigentumswohnung
auswärtiger Grundbesitz
Stiftungsobjekt
Teil I und Teil II (wird nachgereicht)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flurstücke die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.