TOP 12. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan
des Kommunalreferates;
Schaffung einer Überplanstelle der
Besoldungsgruppe B2
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Er unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.