TOP 5. - Veröffentlichung
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Stadtwerke München GmbH
Einlage konzerninterner Forderungen aus der Stadtwerke München GmbH in die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.