TOP 8. - Veröffentlichung
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Erbbaurechtsbestellung
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Aufhebung der Beschlüsse des
Kommunalausschusses vom 04.05.2017
und der Vollversammlung vom 17.05.2017
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.