TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Atelierförderung der Landeshauptstadt München
Vergabe der Ateliers im Städtischen Atelierhaus Baumstraße
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 GO):
„Nach abgeschlossener Neuvergabe der Ateliers wird das Kulturreferat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über das Ergebnis der Beschlussfassung informieren.“