TOP 5. - Entscheidung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 12. Mai 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
TOP-Informationen
TOP 5. (Öffentlich)
Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der
Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Neuhausen“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der
Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Ebenau“)
c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“)
d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das
St.-Vinzenz-Viertel schaffen
Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD / Volt-
Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom
22.12.2020
e) Erhaltungssatzung St.-Vinzenz-Viertel ausweiten
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01754 des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 –
Maxvorstadt vom 09.02.2021
Sitzungsvorlage 20-26 / V 02835 (Endgültiger Beschluss)
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
nach Antrag gegen die Stimme von FDP, endgültige Entscheidung d.d. VV des Stadtrates