TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 18. Mai 2021, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Anpassung und Erweiterung
eines Erbbaurechtsvertrages
6. Stadtbezirk Sendling
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Fläche im Erbbaurecht an Verein überlassen wird. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäfts-geheimnisse von Dritten betroffen sind.