TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 17. Juni 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 3. (Nichtöffentlich)
Änderung und Erweiterung eines bestehenden
Erbbaurechts im Landkreis Starnberg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.