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Mietspiegel für München 2023
Neuerhebung des Mietspiegels für München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig sind.