TOP 1. - Veröffentlichung
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Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2019 erstellten
Jahresabschlüsse der Stiftungen der Landeshauptstadt München –
Band 2 (Stiftungen)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.