TOP 12. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
Candidstraße, Hans-Mielich-Straße,
Krumpterstraße, Agilolfingerstraße,
Nähe Agilolfingerstraße, Nähe Candidstraße
1. Ausübung
2. Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die LHM im gegebenen Fall erworben hat. Im Übringen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.