TOP 1. - Entscheidung
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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO:
Aschauer Straße 11; Einrichtung einer Kurzparkzone als Hol- und Bringzone für Haus für Kinder und Realschule
(insgesamt 9 Stellplätze)
Frist zur Stellungnahme bis spätestens 30.07.2021
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Entscheidung:
siehe Protokoll