TOP 6. - Veröffentlichung
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Vorbereitung des Abbruchs eines Objektes im
21. Stadtbezirk Pasing–Obermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschuss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Vertragsverhandlungen mit Dritten dargestellt werden.