TOP 11. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Stiftungsanwesen
Verkauf einer Eigentumswohnung
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Teil I und II (wird nachgereicht)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flurstücke die Landeshauptstadt München verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.