TOP 7. - Veröffentlichung
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Erstattung von Mehrkosten aufgrund U-Bahnbaus
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass die Erstattung der Mehrkosten abgeschlossen ist. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil darin Angaben über geschätzte Planungs- und Entwickluingskosten gemacht werden, die u.a. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten betreffen ( § 46 Abs. 2 Gesch0).