TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verträge leitender Angestellter und Geschäftsführer/-innen
der Beteiligungsgesellschaften
– Bekanntgabe –
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.